Antragstellung: Ambulante Rehabilitation
Die ambulante Rehabilitation ist für Patient:innen geeignet, deren Wohn- oder Beschäftigungsort in einem Umkreis von 50 Kilometer rund um das Lebens.Med Zentrum St. Pölten liegt. Voraussetzung für die Absolvierung des Programms ist jedenfalls eine ausreichende Belastbarkeit und Fähigkeit daran teilnehmen zu können.
Folgende Schritte sind für eine von der Sozialversicherung bewilligten ambulanten Rehabilitation notwendig:
- Der:Die Haus- oder Facharzt:Haus- oder Fachärztin (niedergelassen oder im Krankenhaus) klärt die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitation ab und stellt dann einen Antrag auf Rehabilitation:
- Die jeweilige Indikation muss angekreuzt oder angeführt werden. Zudem müssen der Hinweis ambulant und die notwendige Phase ergänzt werden.
- Als gewünschte Vertragseinrichtung kann unter "Ort" das Lebens.Med Zentrum St. Pölten genannt werden.
- Das Ansuchen wird anschließend dem zuständigen Versicherungsträger übermittelt. - Wenn der Antrag bewilligt wurde, erhält der:die Patient:in eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherungsträger.
- Vom Lebens.Med Zentrum St. Pölten ergeht ein Einladungsschreiben samt Terminvorschlag für die ärztliche Erstuntersuchung an den:die Patient:in.
- Die weitere Terminplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Patienten.
Bei regelmäßig stattfindenden Informationsabenden geben wir Auskunft über die ambulante Rehabilitation in den verschiedenen Indikationen und Phasen, die Antragstellung und das Lebens.Med Zentrum St. Pölten. Hier finden Sie die nächsten Termine.
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