Antragstellung: Ambulante Rehabilitation

Die ambulante Rehabilitation ist für Patient:innen geeignet, deren Wohn- oder Beschäftigungsort in einem Umkreis von 50 Kilometer rund um das Lebens.Med Zentrum St. Pölten liegt. Voraus­setzung für die Absolvierung des Programms ist jedenfalls eine aus­reichende Belastbarkeit und Fähig­keit daran teilnehmen zu können.

Folgende Schritte sind für eine von der Sozialversicherung bewilligten ambulanten Rehabilitation notwendig:

  1. Der:Die Haus- oder Facharzt:Haus- oder Fachärztin (niedergelassen oder im Krankenhaus) klärt die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitation ab und stellt dann einen Antrag auf Rehabilitation:
    - Die jeweilige Indikation muss angekreuzt oder angeführt werden. Zudem müssen der Hinweis ambulant und die notwendige Phase ergänzt werden.
    - Als gewünschte Vertrags­einrichtung kann unter "Ort" das Lebens.Med Zentrum St. Pölten genannt werden.
    - Das Ansuchen wird anschließend dem zuständigen Versicherungs­träger übermittelt.
  2. Wenn der Antrag bewilligt wurde, erhält der:die Patient:in eine Kosten­übernahme­erklärung vom Versicherungs­träger.
  3. Vom Lebens.Med Zentrum St. Pölten ergeht ein Einladungs­schreiben samt Termin­vorschlag für die ärztliche Erst­untersuchung an den:die Patient:in.
  4. Die weitere Termin­planung erfolgt in Abstimmung mit dem Patienten.

Bei regelmäßig stattfindenden Informations­abenden geben wir Auskunft über die ambulante Rehabilitation in den verschiedenen Indikationen und Phasen, die Antrag­stellung und das Lebens.Med Zentrum St. Pölten. Hier finden Sie die nächsten Termine.

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Bei Fragen rund um das Lebens.Med Zentrum St. Pölten oder die ambulante Rehabilitation nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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